Sportlerehrung 2023 - Vorschläge ab sofort möglich
Der Markt Zusmarshausen zeichnet wieder Sportler aus, die im Jahr 2022 besondere sportliche Leistungen erbracht haben.
Für die Auszeichnung kommen Personen in Frage, die entweder ihren Wohnsitz im Markt Zusmarshausen haben oder einem ortsansässigen Verein angehören.
Eine Ehrung erfolgt für folgende Platzierungen:
1. Platz |
bei Kreismeisterschaften |
1. Platz |
bei Gaumeisterschaften |
1. Platz |
bei mittel- und nordschwäb. Meisterschaften |
1. bis 3. Platz |
bei schwäbischen Meisterschaften |
1. bis 3. Platz |
bei bayerischen Meisterschaften |
1. bis 3. Platz |
bei süddeutschen Meisterschaften |
1. bis 10. Platz |
bei deutschen Meisterschaften |
sowie
- für die Teilnahme an Länderkämpfen, Europa- und Weltmeisterschaften sowie bei Olympischen Spielen
- für die Aufstellung von Rekorden
- in Einzelfällen aus besonderen Gründen für herausragende Leistungen nach Ermessen des Marktes Zusmarshausen (schriftliche Begründung des Vorschlagenden erforderlich)
Das Vorschlagsformular steht Ihnen im Internet unter www.zusmarshausen.de („Aktuelles“ oder „Ortsrecht und Formulare“) zur Verfügung oder kann im Rathaus bei Frau Günther (Zimmer 12) abgeholt werden.
Der Vorschlag kann entweder vom ortsansässigen Verein oder vom Sportler eingereicht werden. Abgabetermin ist spätestens Dienstag, 31. Januar 2023.
Bei Fragen können Sie sich an den Markt Zusmarshausen, Frau Günther, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 12, Tel. (08291) 87-22 wenden.