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Freilaufende Hunde sorgen oftmals für Beschwerden

05. 12. 2022

Immer wieder gehen bei der Marktverwaltung Klagen über nicht angeleinte Hunde ein. Zuletzt berichtete eine Familie gegenüber den Rathausmitarbeitern von einem Zwischenfall im Bereich der Krautgärten, die westlich von Zusmarshausen unterhalb des Schlosses im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Zusam liegen: „Der Vierbeiner sprang plötzlich und ohne Vorwarnung los und jagte Hühner auf den anliegenden Grundstücken. Er war zunächst nicht mehr zu kontrollieren und die Besitzer waren völlig überrumpelt von der heftigen Reaktion des Tiers. Nach einiger Anstrengung gelang es, den Hund aus dem Gartenbereich zu verjagen und zu seinen Besitzern zurückzubringen. Die Hühner haben den Angriff mit leichten Blessuren etwas weniger Federn überlebt, aber die Besitzer des Hundes waren von der Reaktion absolut überrascht.“

 

Dieser Vorfall zeigt, dass auch Hunde, die von ihren Besitzern als harmlos, ruhig und brav eingeschätzt werden, in bestimmten Situationen anders reagieren. In der Marktgemeinde gibt es deshalb eine Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden erlassen. Die erste Verordnung dieser Art wurde 1984 erlassen und 2003 durch eine Neufassung ersetzt. Momentan besteht eine Leinenpflicht für Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird dies nur für Kampfhunde gefordert. Große Hunde sind anzuleinen, wenn sie mit anderen Passanten oder anderen Tieren zusammentreffen.

 

Durch die vermehrten Beschwerden und rechtlichen Vorgaben muss die fast 20 Jahre alte Verordnung überarbeitet und möglicherweise verschärft werden.

 

 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

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