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Im Kulturherbst: Rückblick auf die Gemeindegebietsreform in Zusmarshausen

28. 11. 2022

Die Reform der Landkreise zum 1. Juli 1972 bildete den Startschuss für eine umfassende Gemeindegebietsreform. Im Rahmen des Jubiläums „Fünfzig Jahre Landkreis Augsburg“ referierte in der voll besetzten Mensa der Staatlichen Realschule Zusmarshausen Angela Schlenkrich, Archivarin des Marktes Zusmarshausen, zum Thema Gemeindegebietsreform am Beispiel von Zusmarshausen.

Nach der Begrüßung durch Schulleiter Jürgen Seipt-Wunderwald und einer Einführung durch 2. Bürgermeister Walter Aumann jun. zeichnete der Vortrag anhand der 1976 und 1978 eingemeindeten Orte und des aufnehmenden Marktes Zusmarshausen die damaligen Diskussionen und unterschiedlichen Standpunkte nach. Dem Innenministerium in München und der Regierung von Schwaben war dabei daran gelegen, diese bayernweite Reform möglichst zügig umzusetzen.

Während der Zusmarshauser Bürgermeister Erhard Forster versuchte, möglichst alle 16 Mitgliedsgemeinden des Hauptschulverbandes (damals noch mit Altenmünster, Unterschöneberg, Hegnenbach etc.) einzubinden, plante die Regierung von Schwaben im Oktober 1975 mit Einheitsgemeinden Altenmünster, Horgau und Zusmarshausen. Die Größe und Ausdehnung einer Großgemeinde mit zu der Zeit 9.600 Einwohnern wurde als problematisch eingeschätzt.

Die Möglichkeit, durch eine freiwillige Eingemeindung finanzielle Vorteile zu nutzen, nahmen Steinekirch, Vallried und Wörleschwang 1976 war. In den Vereinbarungen wurden detailliert rechtliche Fragen und die Finanzen geklärt, aber auch dringend notwendige Investitionen festgehalten. Wichtig für die Akzeptanz der Reform war unter anderem das Fortbestehen der Feuerwehren und die Förderung der örtlichen Vereine. Und auch die Ortsnamen sollten natürlich nicht verloren gehen.

Auf dem Verordnungsweg zum 1. Mai 1978 kamen nach Zusmarshausen Gabelbach, Gabelbachergreut, Horgau, Streitheim und Wollbach, die ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich behalten wollten. In Wollbach hatten bei einer Bürgerbefragung 78 Prozent für die Eigenständigkeit gestimmt, doch letztlich fügte man sich in die Eingemeindung. Bekannt für den erfolgreichen Widerstand gegen die Eingemeindung ist nach wie vor Horgau. Der Protest der Horgauer, deren Interessen vom Bürgerverein Rothtal e.V. vertreten wurden, war 1983 erfolgreich, als der Bayerische Verfassungsgerichthof der Popularklage der Horgauer stattgegeben hatte – diese Eingemeindung wurde für nichtig erklärt. Die Streitheimer durften schließlich über ihre Zukunft (Horgau oder Zusmarshausen?) abstimmen und blieben nach sechsjähriger Zugehörigkeit zum Markt auch dort. Zwei Drittel waren dafür.

Schließlich endete der Abend mit einer lebhaften Diskussion, als die Referentin zum Ende des Vortrages die Frage ans Publikum stellte, ob die Gemeindereform und das Zusammenwachsen der Ortsteile gelungen sei. Unter anderem teilte der Zusmarshauser Ehrenbürger Walter Aumann sen. die Erinnerungen aus seiner Zeit im Marktgemeinderat seit 1978. Der Horgauer Bürgermeister Thomas Hafner konnte die Sicht Horgaus beitragen vor allem aus der Zeit nach 1983, als dort der Bürgermeister und Gemeinderat neu gewählt werden mussten, aber auch die Verwaltung der Gemeinde wieder aufgebaut werden musste.

Schließlich bildete das Resümee, dass die Reform im Großen und Ganzen als gelungen anzusehen ist und die neuen Ortsteile mit dem Kernort zusammengewachsen sind, einen positiven Abschluss des Abends.

 

 

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