Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch", Markt Zusmarshausen

27. 10. 2022

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss vom 11. Oktober 2022

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 11. Oktober 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 36.200 m². Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den bestehenden Siedlungskörper und im Westen durch die Staatsstraße 2027 begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch.

Die Bauleitplanung ist insbesondere zur Deckung des Bedarfes an Wohnraum erforderlich. Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur bedarfsgerechten Ausweisung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen, verkehrlichen, immissionsschutzfachlichen und weiteren umweltrelevanten Belange.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes aufgezeigt werden können, wird der Markt Zusmarshausen die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung geben.

Mit der Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen gilt der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als ortsüblich bekannt gemacht.

 

Lageplan Geltungsbereich

 

Zusmarshausen, 18.10.2022

gez. 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister