Gestattungen rechtzeitig beantragen

30. 05. 2022

Wer eine Veranstaltung plant muss darauf achten, dass der entsprechende Antrag auf Gestattung mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstag beim Markt Zusmarshausen eingegangen sein muss. Grund dafür ist die notwendige Anhörung verschiedener weiter Behörden. Es versteht sich von selbst, dass bei jeder Planung auch die Hygieneschutzregeln gegen Corona beachtet werden. Diese sind immer aktuell unter folgenden Links abrufbar:

 

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/

 

Die Beantragung von Gestattungen ist bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Christine Reichhardt immer Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr möglich. Sie erreichen Frau Reichhardt unter Tel.: 08291/87-0 oder Tel. 08291/87-37. Unterzeichnete Anträge können ebenso per Mail (christine.reichhardt@zusmarshausen.de) eingereicht werden.

 

Sollte eine Veranstaltung aufgrund verspäteter Beantragung ohne Gestattung stattfinden, so kann diese durch die zuständige Polizeiinspektion sofort abgebrochen werden.