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Für Rathausbesuch gilt 3G

Für den Besuch im Rathaus Zusmarshausen ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Geimpfte und Genesene benötigen einen entsprechenden Nachweis (digital oder in Papierform) und müssen zusätzlich ein Ausweisdokument vorlegen können. Ungeimpfte müssen entweder das Ergebnis eines negativen PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder eines Antigen-Schnelltests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, vorweisen können, um Zutritt zu erhalten. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht ausreichend.

 

Die Rathaus-Eingangstüre ist deshalb auch während der Öffnungszeiten verschlossen. Besucher müssen klingeln und sich auf diese Weise anmelden. Der jeweilige Sachbearbeiter wird dann verständigt, holt den Rathausbesucher an der Eingangstüre ab und kontrolliert die 3-G-Nachweise. Ohne die entsprechenden Nachweise ist kein Einlass möglich.

 

Sofern ein persönlicher Besuch nicht unbedingt erforderlich ist, erreichen Sie alle Mitarbeiter/innen auch telefonisch oder per Mail. Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2 des Marktboten. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit gleich die direkte Durchwahlnummer.

 

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt vormittags oftmals aufgrund des präsenten Parteiverkehrs telefonisch schwer zu erreichen ist.

 

Wir bitten um Verständnis für die momentane Situation.

 

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Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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