Zusmarshausen (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteVallried (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteStreitheim (Fotograf: Maximilian Czyzs) | zur StartseiteZusmarshausen-Horn (Fotograf: Maximilian Czycz) | zur StartseiteRothsee bei Nacht (Fotograf Schönkeß) | zur StartseiteFriedensdorf (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteWollbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteGabelbachergreut (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteWörleschwang (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteSteinekirch (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusamtal (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteRothsee (Fotograf Markt Zusmarshausen) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothseeufer | zur StartseiteZusmarshausen-Rothsee (Bild: Maximilian Czysz) | zur StartseiteGabelbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur Startseite
Druckansicht öffnen
 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. Die Änderungssatzung wird nachfolgend veröffentlicht und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Die Verwaltung hat die Neu-/Nachkalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung in Auftrag gegeben. Kalkulationsgrundlagen sollen die Jahresrechnungen 2018, 2019, 2020 und die künftigen Haushaltsansätze sein. Bestimmte Grundlagen liegen jedoch der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig vor dem Jahresende vor. Dies bedeutet auch, dass die neuen Gebühren nicht mehr vor dem 01.01.2022 beschlossen werden können.

Aus diesem Grund ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erforderlich, die dann eine rückwirkende Änderung der Gebühren ermöglicht.

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung des Marktes Zusmarshausen vom 08.06.2018

Vom 17.12.2021

 

Aufgrund der Art 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Zusmarshausen folgende Änderungssatzung:

 

Art. 1

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Eine Gebühr von 1,99 € pro Kubikmeter Schmutzwasser wird den Vorauszahlungen im Jahr 2022 zugrunde gelegt. Die Ermittlung der endgültigen Gebührenhöhe und deren Beschlussfassung und rückwirkende Festsetzung zum 01.01.2022 erfolgt bis spätestens zum 30.06.2022.“

 

§ 11 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

„(6) Bei der Niederschlagswassergebühr wird eine Gebühr von 0,26 € pro m² pro Jahr den Vorauszahlungen im Jahr 2022 zugrunde gelegt. Die Ermittlung der endgültigen Gebührenhöhe und deren Beschlussfassung und rückwirkende Festsetzung zum 01.01.2022 erfolgt bis spätestens zum 30.06.2022.“

 

 

 

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Zusmarshausen, 17.12.2021

gez.

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

Digitales Rathaus

buergerservice

Auf ein Wort... mit Bürgermeister Bernhard Uhl

Auf ein Wort...

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 04. 2024 - Uhr

 

Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

Ratsinformationsystem

Zusmarshausen in Bildern