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Ehrung von Sportlern für Leistungen im Jahr 2021 - Vorschläge bis 31.01.2022 möglich

Obwohl im Jahr 2021 wegen Corona nur wenige sportliche Wettkämpfe stattfinden konnten, möchte der Markt Zusmarshausen es trotzdem nicht versäumen, diejenigen Sportlerinnen und Sportler auszuzeichnen, die trotz der erschwerten Trainings- und Wettkampfbedingungen besondere sportliche Erfolge erzielt haben.

 

In welcher Form die Auszeichnung stattfinden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab.

 

Für eine Auszeichnung kommen Personen in Frage, die entweder ihren Wohnsitz im Markt Zusmarshausen haben oder einem ortsansässigen Verein angehören.

 

Eine Ehrung erfolgt für folgende Platzierungen:

 

 

1. Platz

 

bei  Kreismeisterschaften

 

1.  Platz

 

bei  Gaumeisterschaften

 

1. bis  3. Platz

 

bei  schwäbischen Meisterschaften

 

1. bis  3. Platz

 

bei  bayerischen Meisterschaften

 

1. bis  3. Platz

 

bei  süddeutschen Meisterschaften

 

1. bis  10. Platz

 

bei  deutschen Meisterschaften

sowie

-  für die Teilnahme an Länderkämpfen, Europa- und Weltmeisterschaften sowie bei Olympischen Spielen

-  für die Aufstellung von Rekorden

-  in Einzelfällen aus besonderen Gründen für herausragende Leistungen nach Ermessen des Marktes Zusmarshausen (schriftliche Begründung des Vorschlagenden erforderlich)

 

Das Vorschlagsformular steht Ihnen im Internet unter www.zusmarshausen.de („Aktuelles“ oder „Ortsrecht und Formulare“) zur Verfügung oder kann im Rathaus bei Frau Günther (Zimmer 12) abgeholt werden.

Der Vorschlag kann entweder vom ortsansässigen Verein oder vom Sportler eingereicht werden. Abgabetermin ist spätestens Montag, 31. Januar 2022.

 

Bei Fragen können Sie sich an den Markt Zusmarshausen, Frau Günther, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 12, Tel. (08291) 87-22 wenden. 

 

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Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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