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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 25 "Steineberg",vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel - Erweiterung bestehende ALDI-Filiale)

21. 10. 2021

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat am 28.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist hauptsächlich die Möglichkeit zur Erweiterung der bestehenden ALDI-Filiale.

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat in der Sitzung vom 09.09.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Fl.Nr. 600/40 sowie ein Teilbereich der Fl.Nr. 600/2 Richtstattweg, Gmkg Zusmarshausen) und die Begründung liegen im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 11,

 

vom 29.10.2021 bis einschließlich 03.12.2021

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Ausgelegt werden:

  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen, in der Fassung vom 09.09.2021
  • Vorhaben- und Erschließungsplan, in der Fassung vom 07.01.2019, 19.07.2021 und 06.04.2021
  • Begründung, in der Fassung vom 09.09.2021
  • Untersuchung der schalltechnischen Belange, Stand 20.07.2020
  • Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung der Modernisierung und Erweiterung der bestehenden ALDI-Filiale, Stand 21.07.2020
  • Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anlage 2 zum BauGB vom 17.12.2020
  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

 

 

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  und

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird auf das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –    PlanSiG - vom 20. Mai 2020 (BGBI. I. S. 1041) geändert am 18.03.2021 (BGBI. I S. 353), hingewiesen. Danach kann die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Demnach werden gem. § 1 und § 2 PlanSiG die Bekanntmachung sowie die öffentlich auszulegenden Planunterlagen im o.g. Zeitraum auf der Internetseite des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarshausen.de) unter Startseite/ Aktuelles veröffentlicht.

Zur Einsichtnahme bitten wir Sie, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen und Stellungnahmen möglichst schriftlich an uns zu richten. Trotzdem besteht weiterhin die Gelegenheit der Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme im Rathaus des Marktes Zusmarshausen. Dafür bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Tel.Nr. 08291/ 87-11 oder 87-21), während des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarshausen.de) unter Startseite/ Aktuelles veröffentlicht und können am Ende der Bekanntmachung unter "Downloads" abgerufen werden. 

 

Verfahrensart:

Die Aufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Lageplan Geltungsbereich:

Lageplan Geltungsbereich (ohne Maßstab)

(ohne Maßstab)

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Zusmarshausen, 21.10.2021

 

gez.

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

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Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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