Maskenpflicht an den Wertstoffhöfen im Landkreis Augsburg wird ab sofort weitestgehend aufgehoben

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg hebt mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet auf. Diese Regelung gilt auch für überdachte Anlagen, die an drei Seiten von geschlossenen Wänden umgeben sind. Wo der Mindestabstand von eineinhalb Metern wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht überall eingehalten werden kann, empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Lediglich in vollständig geschlossenen Räumen, Hallen oder Stadeln gilt die Maskenpflicht auch weiterhin.

 

Eine Begrenzung der Anlieferer durch entsprechende Verkehrsregelungen ist weiterhin nicht notwendig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist außerdem darauf hin, dass das Personal beim Entladen von Fahrzeugen nicht behilflich sein darf. Einerseits kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden und andererseits könnten eventuelle Beschädigungen am Fahrzeug, die bei der Entladung entstehen, zu haftungsrechtlichen Schwierigkeiten führen.