Rothsee (Fotograf Markt Zusmarshausen) | zur StartseiteZusmarshausen (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteGabelbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteFriedensdorf (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Horn (Fotograf: Maximilian Czycz) | zur StartseiteWollbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothsee (Bild: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusamtal (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteRothsee bei Nacht (Fotograf Schönkeß) | zur StartseiteStreitheim (Fotograf: Maximilian Czyzs) | zur StartseiteSteinekirch (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteGabelbachergreut (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothseeufer | zur StartseiteWörleschwang (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteVallried (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur Startseite
Druckansicht öffnen
 

BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Okt

13. 09. 2021

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Eintragungsscheinen
für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

 

(Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)

 

  1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags für

 

den Eintragungsbezirk des Marktes Zusmarshausen
 


 

wird am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021

 

x          während der Dienststunden im
 

 

(Rathaus/Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nr.)

 

         Rathaus Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer Nr. 04

 

für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.

 

  1. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Daten-

        sichtgerät möglich.
 

  1. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer
  1. in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
  2. einen Eintragungsschein hat

und stimmberechtigt ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 24.09. bis spätestens Dienstag, 28.09.2021 schriftlich Einspruch einlegen.

Am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift im

(Rathaus/Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nr.)

 

Rathaus Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer-Nr. 04, eingelegt werden.
 

 

  1. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern.

Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich.

  1. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer
     

5.1   in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist,

5.2   nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und

a)  nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 28. September 2021) versäumt hat,

b)  dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist,

c)  dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

 

  1. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintragungsfrist, 27.10.2021, 16.00 Uhr im
     

(Rathaus/Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nr.)

      

Rathaus Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer Nr. 04

      

schriftlich, elektronisch (z.B. auch per Telefax, E‑Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

       Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

  1. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (27.10.2021, 16.00 Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.

 

  1. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

 

 

 

 

 

Datum                                                                                      

 

13.09.2021                                                                                                         gez.

_____________________________________                                        Bernhard Uhl, Erster Bürgermeister

 

Digitales Rathaus

buergerservice

Image Film

IMG-20180322-WA0014

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

29. 03. 2024 - Uhr bis 12:00 Uhr

 

Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

Ratsinformationsystem

Zusmarshausen in Bildern