Wertstoffhof: Aufrechterhaltung der Maskenpflicht

Nach der aktuell gültigen 14. Infektionsmaßnahmenschutzverordnung tritt anstelle der FFP2-Maskenpflicht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. So gilt auch auf den Wertstoffsammelstellen im Landkreis Augsburg ab sofort nur noch die Pflicht zum Tragen der medizinischen Gesichtsmaske für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betreuer. An der generellen Maskenpflicht auch im Freien zum Schutze der Wertstoffhofbetreuer wird festgehalten. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Anlieferern ist weiterhin zu beachten.