Förder- und Zuschussanträge von Vereinen und Organisationen

Der Markt Zusmarshausen weist darauf hin, dass Förder- und Zuschussanträge von Vereinen und Organisationen bis spätestens 30. September 2021 bei der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen einzureichen sind, damit diese entsprechend berücksichtigt werden können. Der Marktgemeinderat hat die Aussetzung der Investitionszuschüsse für 2022 beschlossen. Zuschussanträge für die Förderung von Investitionen können daher in diesem Jahr nicht eingereicht werden.

Bei der Beantragung eines Übungsleiterzuschusses sind die Stundenzahl der Übungsleiter (45 min = 1 Übungsleiterstunde) sowie eine Kopie der gültigen Übungsleiterlizenzen vorzulegen. Für die Gewährung einer Förderung für die Jugendarbeit benötigt der Markt eine Auflistung der Mitglieder, welche zum Stichtag 01.01. des Förderjahres im Markt Zusmarshausen mit Hauptwohnsitz gemeldet und nicht älter als 18 Jahre sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt, sondern die Auszahlung im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.