Friedhofunterhaltsbegebühren am 01.07.2021 fällig

Die Friedhofsunterhaltsgebühren werden am 01. Juli 2021 zur Zahlung fällig.

 

Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.

 

Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Friedhofsunterhaltsgebühren termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.