Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde:

Ab Beantragungsdatum ist eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr gegeben. Eine dann notwendige Verlängerung kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen  werden.

Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist dann nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.

Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

Die Verlängerung wird 1 Jahr ab dem Tag der Verlängerung betragen, die Gebühr beträgt 6,00 Euro.

 

Sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin enthaltenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist.

Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweises zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen bei Grenzübertritten könnten diese Gebühren allerdings eine gute und sinnvolle Investition darstellen.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 08291/87-12 oder 08291/87-13 zur Verfügung.