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Haushaltssatzung des Schulverbandes Zusmarshausen

07. 06. 2021

Aufgrund Art. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 40 KommZG sowie Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Zusmarshausen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit  → 1.275.500 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit  → 431.900 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 955.500 € (Verwaltungsumlage) festgesetzt und nach der Zahl der Mittelschüler/M-Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Zusmarshausen und die Zahl der Grundschüler aus dem Schulsprengel des Marktes Zusmarshausen auf den Markt Zusmarshausen umgelegt.

 

2.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 71.900 € (Investitionsumlage) festgesetzt und nach der Zahl der Mittelschüler/M-Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Zusmarshausen und die Zahl der Grundschüler aus dem Schulsprengel des Marktes Zusmarshausen auf den Markt Zusmarshausen umgelegt.

 

3.    Für die Berechnung der Verwaltungs- und Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl auf 132 Mittelschüler/M-Schüler und 217 Grundschüler insgesamt auf 349 Schüler festgesetzt.

 

4.    Die Verwaltungsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 2.737,8223 € festgesetzt.

 

5.    Die Investitionsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 206,0172 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Zusmarshausen, 01.06.2021

 

Schulverband Zusmarshausen

 

gez.

 

Bernhard Uhl

Schulverbandsvorsitzender

 

 

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