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Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber"; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

17. 06. 2021

Vollzug des Baugesetzbuches;

Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 2, Gemarkung Gabelbach, die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ durchzuführen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Flur Nr. 2/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 2, 4, 14/3, 14/28, 373/4 und 373/5, jeweils Gemarkung Gabelbach. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ erfolgt im sog. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen. Mit der Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung wurde das Büro 3+ architekten glogger, müller, blasi, Augsburg, in Planungsgemeinschaft mit der Arnold Consult AG in Kissing beauftragt.

Umgriff Einbeziehungssatzung Nr. 62 (ohne Maßstab)

Umgriff Einbeziehungssatzung Nr. 62 (ohne Maßstab)

 

Mit der Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 2, Gemarkung Gabelbach, in den im Zusammenhang bebauten Ort Gabelbach (Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“) soll eine bauliche Nutzung auf dieser Fläche in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) gesichert sowie ein städtebaulich- und ortsbildverträglicher Abschluss der Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Gabelbach gewährleistet werden.

Der räumliche Geltungsbereich (siehe beigefügter Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs) der aufzustellenden Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ kann in der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen, Schulstraße 2, in 86441 Zusmarshausen, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Diese sind:

Montag bis Freitag     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zusätzlich Donnerstag            16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann das Rathaus geschlossen bzw. nur eingeschränkt zugänglich sein. Bitte beachten Sie hierzu die aktuell gültigen Regelungen.

 

Weiterhin sind die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarshausen.de) Startseite/ Aktuelles veröffentlicht.

 

 Zusmarshausen, 17.06.2021

 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

                                                                      

 

 

 

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