Betreuung von Kindergarten- und Krippenkindern: weiterhin Notbetreuung

Mit Mail vom 07.05.2021 hat das Landratsamt Augsburg folgendes mitgeteilt und verweist dabei auf das Sonderamtsblatt Nr. 18.1 vom 07.05.2021:

"Solang sich der 7-Tages-Inzidenzwert unter 165 befindet gilt ab Montag, 10.05.2021  für die Schulkinder wieder  der eingeschränkte Regelbetrieb nach den bekannten Regelungen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Regelung, nur die Schulkinder betrifft. Daher gilt für Nicht-Schulkinder, also für die Krippen- und Kindergartenkinder die bislang geltende Regelung zur Notbetreuung ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 zunächst weiter fort.

 

Das bedeutet, dass am Montag, 10.05.21

 

· die Schulkinder in den eingeschränkten Regelbetrieb und

· die Krippen- und Kindergartenkinder in die Notbetreuung

 

kommen dürfen.