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Kindergärten, Kinderkrippen und Mittagsbetreuung: Corona: Abrechnung der Elternbeiträge und Kosten für Mittagessen von Januar bis Mai 2021

Betreuungsgebühren

 

Von Januar bis März 2021 konnten aufgrund der zeitweisen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen deren Angebote außerhalb der Notbetreuung nicht in Anspruch genommen werden. Die Bayer. Staatsregierung hat deshalb beschlossen, den Trägern einen Teil der Elternbeiträge zu erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass Kinder nicht mehr als fünf Tage betreut wurden und dass der Träger die Elternbeiträge für diese Kinder nicht einzieht bzw. zurückerstattet. Die entsprechende Richtlinie wurde am 29.03.2021 erlassen. Am 13.04.2021 wurde ergänzend mitgeteilt, dass der Ministerrat beschlossen hat, auch für die Monate April und Mai 2021 entsprechend zu verfahren, unabhängig vom Inzidenzwert.

 

Da sich diese Regelung bereits Anfang des Jahres - analog zu der Vorgehensweise beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 - abgezeichnet hat, wurden die Elternbeiträge für die Monate Januar, Februar und März 2021 nicht erhoben. Die Abbuchungen, die für den Monat April getätigt wurden, werden zurückerstattet. Die Gebühren für den Mai werden ebenfalls nicht eingezogen.

 

Nachdem der Freistaat Bayern diesen teilweisen Beitragsersatz gegenüber den Trägern leistet, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Markt Zusmarshausen, keine Nachforderungen gegenüber den Eltern für die Monate April, Mai und Juni 2020 erheben wird – auch nicht von den Kindern, die die Notbetreuung an mehr als 5 Tagen pro Monat in Anspruch genommen haben. Dies gilt für alle Kindergarten- und Krippenkinder sowie alle Kinder, die die Mittagsbetreuung besuchen.

 

 

Mittagessen

 

Lediglich die Kosten für das Mittagessen werden für die Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wie folgt abgerechnet:

 

Für den Monat Januar werden keine Gebühren fürs Essen erhoben.

 

Für die restliche Zeit fallen in der Kita Gabelbach, Kita Streitheim und Kita „Obstgarten“ Zusmarshausen für Kindergarten- und Krippenkinder 3,30 € je Essen und in der Mittagsbetreuung 3,50 € je Essen an.

 

In der Kita „ZuS“ Zusmarshausen werden die Monate Februar, April und Mai nach der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet. Für den Monat März wird der gebuchte Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.

 

 

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