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Kindertagesstätten: Notbetreuung bis auf Weiteres verlängert

Das Landratsamt Augsburg teilt mit: 

 

Mit der Änderungen der 12.  Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgrund der Bundesnotbremse

entfällt die wöchentliche amtliche Bekanntmachung am Freitag. Erst wenn sich der Inzidenzwert 5 Tage in Folge unter 100 bewegt gelten wieder neue Regelungen.

 

Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben weiterhin geschlossen. Es gelten die Regelungen des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Notbetreuung.

 

Das bedeutet, folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:

 

· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

 

· Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

 

· Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

 

· Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

 

 

 Eltern, die Betreuungsbedarf haben, müssen diesen mit einem Vordruck  bestätigen. 

 

 

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