Neubeantragung von Personalausweisen

Die Corona-Pandemie schränkt uns in vielen Lebensbereichen ein. Davon ist auch der Publikumsverkehr im Rathaus betroffen. Der Bayerische Städtetag empfahl bereits im Dezember 2020, die Besucherzahl in den Rathäusern auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Bürger*innen sollten sich telefonisch oder per Email an die Verwaltung wenden. Hierbei ist abzuklären, ob das Anliegen eine unaufschiebbare persönliche Kontaktaufnahme erfordert.

 

Aufgrund dessen war es eine Überlegung, eine Neuausstellung von abgelaufenen Personalausweisen nur dann zu bearbeiten, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

Das Personalausweisgesetz und das Passgesetz geben den Bürgerinnen und Bürgern die freie Wahl, welches Ausweispapier beantragt wird. Es besteht die Besitzpflicht eines der beiden Identitätsnachweise und bedeutet nicht, dass der Ausweispflichtige den Ausweis ständig bei sich haben muss. Eine Verpflichtung zum Mitführen besteht nur bei Grenzübertritten. Ist also ein gültiger Pass vorhanden, besteht keine dringende Notwendigkeit daneben einen Personalausweis zu beantragen. Nachteile sind daher nicht erkennbar.

 

Nach dem Personalausweisgesetz besteht für Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes nur dann die Verpflichtung, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Allerdings ist auf Antrag auch für Personen unter 16 Jahren ein Ausweis auszustellen. Eine Notwendigkeit wäre in diesem Fall aber nur bei einem Grenzübertritt denkbar.

 

Daraus entstand eine Dienstanweisung an das Einwohnermelde-/Passamt im Rathaus. Nach pflichtgemäßem Ermessen wurden Neubeantragungen von Personalausweisen in jedem Einzelfall beurteilt. Teilweise bestand tatsächlich eine persönliche Notwendigkeit, über beide Ausweispapiere zu verfügen.

 

Aufenthaltsbescheinigungen als Wohnsitznachweis bei einem gültigen Reisepass für evtl. Amtsgeschäfte bei der Zulassungsstelle, werden auf Anfrage unverzüglich kostenfrei innerhalb weniger Tage postalisch zugestellt. Damit entfällt vorübergehend bis zu einem Ende der Pandemie ein zweimaliger persönlicher Kontakt mit dem Rathauspersonal für die Neuausstellung von Personalausweisen.

 

Nachdem es in den letzten Wochen vermehrt zu Anfragen um eine Neuausstellung entgegen der dringenden Notwendigkeit kam, wird folgende Regelung getroffen:

 

Sobald der Inzidenzwert im Landkreis Augsburg auf weniger als 100 Neuerkrankungen sinkt, sind auch Neubeantragungen von Personalausweisen möglich, obwohl ein gültiger Pass vorliegt. Bei steigenden Inzidenzzahlen kommt es zu einer Neubeurteilung der Lage.

 

Es bleibt zu hoffen, dass damit die persönlichen Bedürfnisse an Personalausweisen erfüllt werden können und sich die Regelung positiv auf die Stimmungslage auswirkt.