Kinderbetreuung: aufgrund hoher Inzidenzen weißt Landratsamt Augsburg auf mögliche Notbetreuung ab 05.04.2021 hin

Da die Inzidenzen auch im Landkreis Augsburg deutlich ansteigen, weißt das Landratsamt Augsburg bereits heute darauf hin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab nächster Woche, dem 5.4.2021 wieder Notbetreuung stattfinden wird.

Das bedeutet, folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:

 

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

·Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

·Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

·Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Eltern können bei den Kita-Leitungen einen Vordruck erhalten, mit dem die Eltern den Betreuungsbedarf bestätigen können bzw. finden diesen am Ende dieses Textes.

Am Donnerstag, 01.04.2021 erfolgt dann die offizielle Bekanntgabe durch das Amtsblatt, was ab 05.04.2021 im Landkreis Augsburg gültig ist.