Nicht zulässige Wasserentnahme aus Roth und Zusam

Meldung aus Zusmarshausen
Beispielbild bei Wörleschwang (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Beispielbild bei Wörleschwang

 

In den letzten Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass Anlieger der Roth und Zusam mit Pumpen Flusswasser entnehmen.Wir weisen daraufhin, dass diese Wasserentnahmen unzulässig sind und mit sofortiger Wirkung im Hinblick auf die geringen Pegelstände unterbleiben müssen.

Besonders im Bereich Wörleschwang sind mehrere Pumpen im Einsatz.