Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplans "in sechs Teilbereichen", Markt Zusmarshausen

Meldung aus Zusmarshausen

Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „in sechs Teilbereichen“, Markt Zusmarshausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Bekanntmachung über die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 27.05.2025 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

In der Sitzung vom 02.10.2025 hat der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02.10.2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Begründung und Umweltbericht), gebilligt.

 

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich besteht aus sechs Änderungsbereichen als teilräumliche Geltungsbereiche 1 bis 6 und ist in den nachfolgenden Übersichtsplänen (rot schraffierte Umgriffe) dargestellt. 

 

 Geltungsbereich 1 und 2 

 Geltungsbereich 3 

 Geltungsbereich 4 

 Geltungsbereich 5 

 Geltungsbereich 6 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan entspricht in diesen Teilbereichen nicht der tatsächlichen und dauerhaft etablierten Bebauung bzw. der geplanten Bebauung oder den Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Die Änderung mit Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten, die Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplanes wiederherzustellen bzw. zu sichern sowie die Planungssicherheit zu erhöhen.

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02.10.2025, bestehend aus Teil A und Teil B, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

 

von Montag, den 20.10.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.11.2025

 

im Internet auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen (https://www.zusmarshausen.de/news/index.php?rubrik=1) veröffentlicht. 

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Teil A und Teil B, während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Zimmer 03 im Untergeschoss, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus: 

 

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag                           von 8.00 Uhr – 12.00Uhr,    

sowie am Donnerstag                                                  von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr 

 

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus des Marktes Zusmarshausen () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Änderung FNP Entwurf „in sechs Teilbereichen“. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Begründung und Umweltbericht (Teil B)

Kling Consult GmbH

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden und Wasser; Fläche; Klima und Luft; Landschaft und Ortsbild, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Bodennutzung, Planungsalternativen, Grünordnung, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Denkmalschutz, Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Erschließung, Hochwasser, Überschwemmungsgebiet

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Augsburg

Bauordnung, Wasserrecht, Naturschutz, Ortsrandeingrünung, Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Oberirdische Gewässer, wild abfließendes Wasser, faktisches und ermitteltes Überschwemmungsgebiet, Rückhalt, Rothsee, Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Gewässerunterhaltung, Roth, Gewässerentwicklung, Überflutungen, Starkregen, Vorsorge, Grundwasser, Niederschlagswasser, Erschließungskonzept

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

 

 

Zusmarshausen, 08.10.2025

 

 

 

gez.

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister