Bürgerversammlungen 2025

Meldung aus Zusmarshausen

Montag

13.10.2025

Gabelbach

Feuerwehrhaus Gabelbach

Bahnhofstraße 6

Dienstag

14.10.2025

Wörleschwang

Landgasthof Demharter

Obere Hauptstraße 1

Mittwoch

15.10.2025

Vallried

Feuerwehrhaus Vallried

Haselbergstraße 7

Montag

10.11.2025

Streitheim

Mehrzweckraum KiGa und FFW

Vitusberg 8

Dienstag

18.11.2025

Steinekirch

Vereinsheim Steinekirch

Vitustraße 2

Mittwoch

19.11.2025

Wollbach

Vereinsheim Wollbach

St.-Stephanus-Straße 1

Montag

24.11.2025

Gabelbachergreut

Vereinsheim „Alte Schule“

Leonhardstraße 30

Dienstag

25.11.2025

Zusmarshausen

Posthalterei Zusmarshausen

Augsburger Straße 2

 

Beginn: jeweils 18:30 Uhr

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters

3. Anregungen, Anträge, Wünsche

 

Die Bürgerversammlung begründet das Mitspracherecht des Bürgers. Dabei sollen nicht persönliche, sondern allgemein interessierende Themen angesprochen werden. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten.

 

Zur Vorbereitung auf die Bürgerversammlung besteht zusätzlich die Möglichkeit, Anliegen, Anfragen und Anträge bereits 3 Werktage vor der Versammlung schriftlich einzureichen. Grundsätzlich müssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Empfehlungen der Bürgerversammlungen, die einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustande gekommenen Beschluss voraussetzen, innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Marktgemeinderat behandelt werden.

 

Alle Einwohner sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen.