Fälligkeit der Friedhofunterhaltsgebühren

 

Die Friedhofsunterhaltsgebühren werden am 01. Juli 2025 zur Zahlung fällig.

Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein

SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.

Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Friedhofsunterhaltsgebühren termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.