Öffentliche Veranstaltungen an sog. „Stillen Tagen“

 

Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Feiertagsgesetzes, sind an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der an diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

 

Der nächste „Stille Tag“ ist: Heiliger Abend (24.12.2024)

 

Der Schutz des stillen Tages beginnt um 14:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Sportveranstaltungen sind erlaubt.