Fälligkeit der Hundesteuer

18. 03. 2024

Die Hundesteuer wird am 01. April 2024 zur Zahlung fällig.

 

Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.

 

Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Hundesteuer termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.